Die Entscheidung des EuGH in den Wochen vor Ostern, trat die Diskussion los, ob der Karfreitag zum Feiertag werden soll. Noch bevor der österreichische Gesetzgeber eine Regelung zur Umsetzung des persönlichen Feiertages vorlegte, entschied sich unsere Geschäftsleitung für den freien Karfreitag als diesjährigen Mitarbeiterbenefit.
Aufgrund des fortlaufenden Produktionbetriebes war es nicht möglich, allen Mitarbeitern frei zu geben. Man entschied sich dazu, jene Mitarbeiter, welche am Karfreitag arbeiten mussten, damit der Betrieb aufrecht gehalten werden konnte, wie an anderen Feiertagen zu entlohnen, wodurch auch diese Mitarbeitergruppe einen Vorteil aus der Maßnahme ziehen konnte.
Die Maßnahme stieß auf sehr positives Feedback, da viele unserer Mitarbeiter ein verlängertes, sonniges Osterwochenende mit ihren Familien und Freunden genießen konnten.
Die Entscheidung, ob der Karfreitag auch nächstes Jahr als Mitarbeiterbenefit freigegeben werden wird, bleibt offen. Dies wird aufgrund mehrerer Faktoren und Rahmenbedingungen erneut individuell entschieden werden (Planungsergebnisse aus Produktion, Verkauf und Personal, gesetzliche Rahmenbedingungen, etc.).