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Erkrankung von Kindern als Entschuldigungsgrund

FH Kufstein Tirol Bildungs GmbH

Bei der FH Kufstein Tirol Bildungs GmbH eine grundlegende Überarbeitung Studien- & Prüfungsordnung durchgeführt, welche die Bedürfnisse einer besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie berücksichtigt.
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Die Studien- & Prüfungsordnung sah früher für Studierende als Entschuldigungsgrund für eine Abwesenheit nur die eigene Erkrankung vor. In den letzten Jahren erfolgte eine grundlegende Überarbeitung, welche die Bedürfnisse einer besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie berücksichtigt. Seitdem werden z.B. einerseits auch Erkrankungen betreuungspflichtiger Personen als Entschuldigungsgrund anerkannt, andererseits wurde auch die Möglichkeit geschaffen, Auslandsaufenthalte (Auslandssemester, Studienreise) besser vereinbar für Studierende mit Betreuungspflichten zu gestalten. Diese Anpassung verbessert die Studierbarkeit unserer Studiengänge und stößt auf sehr positive Resonanz bei unseren Studierenden und den InteressentInnen. Vor allem bei jenen, die sich für berufsbegleitende Studiengänge bewerben.