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Flexible Arbeitszeit und Home Office

BUWOG AG

Die BUWOG ermöglicht schon seit längerem flexibles Arbeiten, die Home-Office-Regelung ist in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Um ein adäquates Angebot zu schaffen, war es zunächst notwendig, die Bedürfnisse der Beschäftigten zu eruieren. Dafür wurde ein Feedback-Prozess in Fokusgruppen gestartet: Vom Berufseinstieg bis zur Abteilungsleitung waren, unter Beachtung der Alters- und Geschlechtsstruktur, alle Bereiche des Unternehmens vertreten. Das Ergebnis ist eine flexible Home-Office-Regelung von stundenweiser Konsumation über einen fixen bzw. flexiblen Tag pro Woche oder Monat. In besonderen Fällen wird auch permanentes Home Office ermöglicht. Das Verhältnis von Präsenzarbeit und Home Office soll nun im Sinne einer weiteren Flexibilisierung und auf Basis der bisherigen Erfahrungen für die Zeit nach der Corona-Pandemie neu evaluiert werden.