Allianz Elementar Versicherungs AG
Es steht den Mitarbeiter/innen frei zu wählen, ob sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen möchten. Jeder Fall wird individuell, unter Rücksichtnahme der gesetzlichen Rahmenbedingungen, geprüft. Wenn sich die betroffene Person dazu entschließt, Pflege-, Familienhospizkarenz oder Teilzeit zu beantragen, wird ein persönliches bzw. telefonisches Gespräch gemeinsam mit dem/r zuständigen Personalverantwortlichen und der Führungskraft geführt. Anschließend werden die benötigten Formulare für den Antrag zugesendet. Diese werden nach der Einreichung von der Führungskraft und weiteren Zuständigen gegengezeichnet. Der genehmigte Karenzantrag wird im System erfasst und der/die Antragstellende hat in weiterer Folge Anspruch auf Karenz. |