Die Ernennung einer Familienbeauftragten oder eines Familienbeauftragten als definierte Ansprechperson für alle vereinbarkeitsrelevanten Fragen im Unternehmen kann unter Umständen die Hemmschwelle hilfesuchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter senken und erhöht die Awareness für die Familienfreundlichkeit auf organisatorischer bzw. personeller Ebene. |
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