Anstatt direkter finanzieller Zuwendungen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch durch Mitarbeiterrabatte oder durch Verhandeln von Firmenkonditionen bei Drittanbietern unterstützen. Typischerweise können dies Rabatte bei Lebensmittelhändlern, Buchgeschäften, Möbelhäuser, etc. sein, im Sinne der Familienfreundlichkeit sind aber auch Vergünstigungen beim Kauf von Babyartikeln, Kinderkleidung, bei Nachhilfeinstitutionen oder Sportangeboten denkbar.
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