Eine gute Möglichkeit karenzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am betrieblichen Geschehen weiterhin teilnehmen zu lassen, ist eine geringfügige Mitarbeit im Unternehmen während der Karenzzeit. Unter Berücksichtigung gewisser Zuverdienstgrenzen erlaubt das Arbeitsrecht aber auch das Kinderbetreuungsystem eine Beschäftigung während der Karenz bzw. während der Dauer des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld.
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