Während der Ruhepause muss die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Arbeit leisten und sich auch nicht für die Arbeit bereithalten. Sie können über diese Zeit frei verfügen. Die Betriebsvereinbarung kann eine Verkürzung der Ruhepause auf mindestens 15 Minuten zulassen, wenn es im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelegen oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist.