Familienfreundliche Unternehmen können auch Mitarbeiter/innen in Karenz zu Weiterbildungsveranstaltungen einladen, damit diese ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten oder neues zu erwerben können. Die Teilnahme muss auf Freiwilligkeit basieren, da die Arbeitspflicht während der Karenzierung grundsätzlich ruht und eine verpflichtende Teilnahme an Weiterbildungen dem widersprechen kann. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber überlegen, ob auf diese Weiterbildungen für alle Eltern in Karenz ein Anspruch bestehen soll oder nur vereinzelte Veranstaltungen ohne Wiederholungsabsicht durchgeführt werden.
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