Auszeit rund um eine Geburt ermöglichen
FH Technikum Wien
Eine einfache und richtungsweisende Maßnahme für Studierende an einer Hochschule ist die Berücksichtigung einer Geburt bei wichtigen formalen Themen, sowohl für Mütter als auch für Väter. Da die FH Technikum Wien eine hohe Zahl an männlichen Studierenden haben, war hier die Einbeziehung der Väter besonders wichtig.
In der Prüfungsordnung der FH Technikum Wien wurde daher festgelegt, dass die Anwesenheitspflicht für Studentinnen für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes und für Studenten für einen Zeitraum von vier Wochen ab der Geburt aufgehoben ist. Das gilt sinngemäß auch bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft und Adoption. Außerdem zählen als ausreichende Begründungen für das Nichtantreten zu einer Prüfung die Geburt mit den genannten Zeiträumen und darüber hinaus auch die Betreuung pflegebedürftiger eigener bzw. im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder unter zwölf Jahren.
So können einerseits Mütter positiv in ihrem Studium unterstützt werden und andererseits wird aktive Vaterschaft für männliche Studierende besser ermöglicht.