Abwesenheiten aufrund von kranken Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erschweren Studierenden mit Familienpflichten das erfolgreiche Absolvieren von Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen. Deshalb zählen Betreuungspflichten an familienfreundlichen Hochschulen als Entschuldigungsgrund bei Lehrveranstaltungen oder Prüfungen. Hierfür ist unter Umständen auch die Änderung der Prüfungsordnung nötig. |
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