Ein gelungener Wiedereinstieg nach einer Karenz stellt sicher, dass die Ressourcen und Potentiale der betroffenen Mitarbeiter/innen auch unter Inanspruchnahme von Elternteilzeit voll genutzt werden. Da unter gewissen Voraussetzungen die Mitarbeiter/innen im Rahmen der Elternteilzeit beim Wiedereinstieg einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit bzw. Änderung der Lage der Arbeitszeit haben, empfiehlt es sich für Unternehmen eigeninitativ mehrere Wiedereinstiegsmodelle anzubieten, die sowohl den Interessen des/der Mitarbeiter/in als auch des Unternehmens entgegen kommen
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