Unter gleitende Arbeitszeit versteht man, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit selbst festsetzen können. In Betrieben, in denen ein Betriebsrat errichtet ist, ist die gleitende Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung festzulegen. Gibt es keinen Betriebsrat, muss mit der einzelnen Arbeitnehmerin oder dem einzelnen Arbeitnehmer eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung getroffen werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf dabei zwölf Stunden nicht überschreiten. Gleitzeit ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern flexibler (re-)agieren zu können, dadurch kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.
Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.
Sie wollen mehr über dieses Thema erfahren? Hier finden Sie weiterführende Informationen und einschlägige Links.