Unter Jobsharing wird allgemein das Aufteilen eines Arbeitsplatzes auf zwei oder mehrere Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer verstanden. Es teilen sich also z.B. zwei Teilzeitkräfte einen Arbeitsplatz. Das Jobsharing bietet Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Arbeitszeit und -dauer individuell gestalten. Für den Arbeitgeber bedeutet diese Arbeitsplatzteilung einen Gewinn an Know-how und dessen Verbleib im Unternehmen beim Ausscheiden einer Arbeitskraft, mehr Kapazität bei hohem Arbeitsaufkommen und mehr Flexibilität bei Krankenstandsvertretungen. |
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