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Vertrauensarbeitszeit

Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden können wann sie ihre Aufgaben erfüllen und wie viel Zeit dafür in Anspruch genommen wird. Somit ist nicht die Anwesenheit ausschlaggebend, sondern die Erbringung der Arbeitsleistung. So lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren und die Arbeit kann sich dem individuellen Rhythmus jeder Mitarbeiterin bzw Mitarbeiters anpassen. Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Verpflichtung einer Zeitaufzeichnung und setzt auch die Höchstarbeitsgrenzen nicht außer Kraft.

Best Practices

Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.

Arbeitszeitmodell mit "Vertrauensarbeitszeit" und Heimarbeitsplätzen

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Am Anfang Stand der Wunsch von beiden Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - nach flexiblem Arbeiten und Projekte eventuell auch von zu Hause aus fertigzustellen. Hemmnisse waren die unklaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die technische Umsetzbarkeit sowie datenschutzrechtliche Bedenken.

zum Best Practice Beispiel

Weiterführende Links / Beiträge

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