Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden können wann sie ihre Aufgaben erfüllen und wie viel Zeit dafür in Anspruch genommen wird. Somit ist nicht die Anwesenheit ausschlaggebend, sondern die Erbringung der Arbeitsleistung. So lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren und die Arbeit kann sich dem individuellen Rhythmus jeder Mitarbeiterin bzw Mitarbeiters anpassen. Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Verpflichtung einer Zeitaufzeichnung und setzt auch die Höchstarbeitsgrenzen nicht außer Kraft.
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