Eine 4-Tage Woche wird dann möglich, wenn durch Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat durch Einzelvereinbarung die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt wird.Wenn die Wochenarbeitszeit auf vier Tage verteilt wird, kann die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden, durch Überstunden auf maximal zwölf Stunden ausgedehnt werden. Die vier Arbeitstage pro Woche müssen nicht kontinuierlich sein sondern können auch abwechselnd eingeteilt werden. Dadurch kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung eingeräumt und so fallweise besser auf Betreuungspflichten eingegangen werden.
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